Markt

Markt
I. Mikroökonomik:1. Begriff: M. nennt man in funktioneller Hinsicht das Zusammentreffen von  Angebot und Nachfrage, durch das sich Preise bilden.
- 2. Arten: a) Ein M. kann organisiert oder nicht-organisiert sein. Im zuerst genannten Fall liegt ein M. im institutionellen Sinn vor, auf dem bestimmte festgelegte Regeln gelten; z.B. Wochenmärkte, Jahrmärkte, Auktionen, Ausschreibungen, Börsen. Angebot und Nachfrage werden auch durch Messen und Ausstellungen zusammengeführt.
- b) Nach dem Marktzutritt kann in offene, beschränkte und geschlossene M. unterschieden werden. Wenn der Zugang zum M. und der Marktaustritt jederzeit für alle Anbieter offen stehen, herrscht freie Konkurrenz, sonst liegt ein geschlossener M. vor. Letzterer kann durch staatliche Verfügung entstehen (z.B. früher durch das Postregal, Konzessionen), auf rechtlichen Gründen beruhen (Patent) oder lediglich faktisch (temporär) gegeben sein. Die resultierenden Wirkungen sind jeweils unterschiedlich.
- c) Ein M. ist frei, wenn die Marktpartner ihre Aktionsparameter, bes. den  Preis, frei aushandeln bzw. setzen können. Unterliegt der  Aktionsparameter behördlichen Eingriffen (z.B. in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen ( Preisfunktionen)) so liegt ein regulierter M. vor.
- d) Nach Präferenzen wird folgendermaßen unterschieden: Man nennt einen M. homogen, wenn das Gut technisch homogen ist und als solches auch von den Nachfragern perzipiert wird. Letzteres bedingt, dass persönliche Präferenzen zwischen Anbietern und Nachfragern fehlen, Transportkosten nicht auftreten, also ein räumlicher Punktmarkt vorliegt, außerdem Angebot und Nachfrage sich auf den gleichen Zeitpunkt beziehen (zeitlicher Punktmarkt). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein heterogener M. vor.
- Herrscht auf einem homogenen M. vollständige  Markttransparenz und reagieren die Beteiligten auf Marktsignale mit unendlicher  Reaktionsgeschwindigkeit, spricht man vom vollkommenen M. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen unvollkommenen M. Auf einem vollkommenen M. gibt es einen einheitlichen Preis („Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise“ nach Jevons). „Vollkommenheit“ ist als Begriff rein analytisch zu verstehen, wird also im normativen Sinn nicht als überlegen bewertet.
- 3. Marktabgrenzung: Soll ein M. bestimmt werden, ist eine Marktabgrenzung in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorzunehmen, d.h., es ist festzulegen, wer unter diesen Kriterien zu den Anbietern und Nachfragern gehört oder gehören soll. Eine  Marktabgrenzung als solche gibt es nicht, sondern nur im Hinblick auf eine Fragestellung bzw. Zwecksetzung. Außerdem ist ein gewisser Grad an „Willkür“ nicht vermeidbar.
II. Ordnungsökonomik: M. bzw. Marktwirtschaften werden mit  spontanen Ordnungen gleichgesetzt, während Zentralverwaltungswirtschaften mit gesetzten Ordnungen,  Organisationen, identifiziert werden. Häufig soll die Überlegenheit von Marktwirtschaften über Zentralverwaltungswirtschaften gezeigt werden. Hayek weist dabei auf Folgendes hin: Eine Marktordnung erhöht die Chancen, über verschiedene Güter zu verfügen in höherem Maße als jede andere uns bekannte Ordnung. Die Überlegenheit werde dadurch erreicht, dass jeder Akteur, während er seinen eigenen Zielen folgt, unbeabsichtigt auch die Ziele anderer Personen fördere. Eine Marktordnung sei ein Positiv-Summen-Spiel, das Anreize enthalte, anderen bei der Befolgung ihrer Ziele dienlich zu sein. Preise nehmen dabei eine zentrale Rolle ein: sie informieren alle Akteure über veränderte Knappheiten, aber auch über veränderte Wertschätzungen und lenken das Verhalten dezentral dahin, dass die dringlichsten Wünsche zuerst befriedigt werden können. Der Wettbewerb kann dabei als Entdeckungsverfahren gedacht werden, das den Beteiligten Wissen über die Wünsche und Fähigkeiten anderer Akteure entdeckt, die ohne seine Nutzung unentdeckt bleiben würden. Bestimmte in der Vergangenheit erzielte Erfolge sind für Gegenwart und Zukunft allerdings bedeutungslos: Pekuniäre Externalitäten sind notwendige Funktionsbedingung einer funktionierenden Marktordnung. Die Sicherung von Einkommenspositionen über staatliche Beihilfen wird von Ordnungsökonomen deshalb abgelehnt. Die abstrakten Regeln, die einer Marktordnung zugrunde liegen, können nur als Chancen interpretiert werden und nicht als Recht auf bestimmte Ergebnisse.
- Die Notwendigkeit des Staates zur Sicherung der spontanen Ordnung M.: Traditionell wird von Ordnungsökonomen ein starker Staat gefordert, der die Konzentration von Macht in der Hand einiger weniger Individuen zu verhindern habe. Diese Position ist häufig kritisiert worden, weil sie vernachlässige, dass Vertreter des Staates eine starke Position für eigene Zwecke missbrauchen können. Machtpositionen, die durch das staatliche Gewaltmonopol geschützt werden, seien sogar noch gefährlicher als Macht in der Hand von Privaten. Literatursuche zu "Markt" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Markt — can be: Places in Germany Markt Berolzheim Markt Bibart Markt Einersheim Markt Erlbach Markt Indersdorf Markt Nordheim Markt Rettenbach Markt Schwaben Markt Simbach Markt Taschendorf Markt Wald Hackescher Markt Berlin Hackescher Markt station… …   Wikipedia

  • Markt.de — Rechtsform GmbH Co. KG Sitz Nymphenburger Straße 14 80335 München, Deutschland Leitung Sang Woo Pai …   Deutsch Wikipedia

  • Märkt — Stadt Weil am Rhein Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Markt — (Marktplatz, Markthalle) dient zum Verkaufe verschiedener Waren; er soll im verkehrsreichen Mittelpunkte der Stadt gelegen und so angeordnet sein, daß Zufahrtstraßen längs der Seiten hinführen, den Platz nicht kreuzen und trennen. Er ist durch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Markt — Sm std. (8. Jh.), mhd. mark(e)t, ahd. marcāt, as. markat Entlehnung. Wie ae. market n., anord. markađr entlehnt aus spl. marcātus, Variante von l. mercātus Kauf, Markt . Dieses über l. mercārī Handel treiben zu l. merx ( rcis) f. Ware .    Ebenso …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Markt — Markt: Das westgerm. Substantiv, mhd. mark‹e›t, ahd. markāt, niederl. markt (entsprechend engl. market) beruht auf einer frühen Entlehnung aus lat. mercatus (bzw. vlat. *marcatus) »Handel, Kaufhandel, Markt; Jahrmarkt, Messe«, das von lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Markt — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Bsp.: • Ich gehe immer um den Markt herum. • Gibt es einen guten Markt in Manchester? …   Deutsch Wörterbuch

  • Markt — Markt, 1)) die öffentliche zahlreiche Zusammenkunft der Käufer u. Verkäufer; 2) die Zeit, wenn dies geschieht; vgl. Wochen , Jahr , Vieh , Roßmarkt u. Messe. Die Befugniß eines Ortes, Märkte zu halten, heißt Marktrecht (Mercatus), die Ertheilung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Markt — (franz. Marché, engl. Market) bedeutet im weitern Sinne das Absatzgebiet einer Ware. So spricht man vom Geldmarkt als dem Gebiet, auf dem Wertpapiere und edle Metalle gehandelt werden, vom Kapital , Kredit , Arbeitsmarkt, heimischen M. u. dgl. Im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Markt — Markt, jede Gelegenheit zum Austausch von Gütern; bes. öffentliche Einrichtung, wodurch zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten Kauf und Verkauf konzentriert werden, zerfallen in Messen (s.d.) für den Großhandel, Jahr oder Kram M. für den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Markt — Markt, ein bestimmter Platz in gewissen Orten (Städten und M.flecken) zum Aufstellen verkäuflicher Gegenstände im weitesten Sinne: Stadt, Gegend od. Land, wo sich ein hauptsächlicher Betrieb eines Handelszweiges findet …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”